Vorstellung
Das Sachverständigenbüro Sauer bietet Ihnen die Kompetenz und Neutralität der
öffentlichen Bestellung und Vereidigung, wenn es um die Bewertung Ihrer
Immobilie oder um die Wertbestimmung von Mieten und Pachten geht. Zu unseren
Auftraggebern gehören Gerichte, Anwälte, Steuerberater, Privatpersonen, Banken
und Versicherungen sowie Unternehmen.
Unser Team
Richard Sauer Dipl.-Ing. (Univ.) Dipl.-Ing. (FH) Architekt
Von der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
Vom Institut für Sachverständigenwesen GmbH zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, DIN EN 45013
Mitglied im Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie
qualifizierter Sachverständiger e.V.
Mitglied der Bayerischen Architektenkammer.
Christine Sauer Dipl.-Betriebswirtin (FH), in der Vorbereitung zur
Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Temporär beschäftigen wir freie Mitarbeiter und Praktikanten.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Vertrauen und Sicherheit
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt.
Dies hat zur Folge, dass mitunter auch Gutachter mit unzureichender
Qualifikation als Sachverständige tätig sind. Um in diesem Zusammenhang eine
deutliche Abgrenzung zu erreichen und Unternehmen, privaten Auftraggebern und
Gerichten die Auswahl eines vertrauenswürdigen Sachverständigen zu erleichtern,
hat die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung
eingeführt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation, d. h.
der Auftraggeber erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und
private Entscheidungen. Um diese Sicherheit auch dauerhaft zu gewährleisten,
steht selbst nach erfolgter öffentlicher Bestellung die Arbeit der
Sachverständigen unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten
Bestellungskörperschaft. In Deutschland sind dies, im Bereich der
Immobilienbewertung, vor allem die Industrie- und Handelskammern.
Unabhängig und unparteiisch
Der öffentlich bestellte Sachverständige ist darauf vereidigt, unabhängig und
unparteiisch zu handeln. Das heißt, sowohl der Auftraggeber selbst als auch
Dritte, denen Gutachten in der Regel vorgelegt werden, können nicht in den
Verdacht geraten, sich auf ein parteiisches Gutachten zu verlassen, wodurch vor
allem die Position des Auftraggebers, z. B. im Falle gerichtlicher
Auseinandersetzungen, erheblich gestärkt wird.
IfS-Zertifizierung
In der gegenwärtigen Wettbewerbssituation und –Entwicklung wird zunehmend eine
Bestätigung der persönlichen und fachlichen Qualität des Sachverständigen durch
unabhängige Dritte (Zertifizierungsstellen) verlangt, wenn es darum geht, das
Vertrauen der Auftraggeber zu gewinnen. Der Zertifizierungsservice des
Institutes für Sachverständigenwesen (IfS GmbH für Sachverständige) unterstützt
die Qualitätssicherung des Sachverständigenwesens für den gesamten
Wirtschaftsraum der Europäischen Union. Der Zertifikatsinhaber unterliegt einer
regelmäßigen Überwachung durch die Zertifizierungsstelle und muss die Aktualität
seiner Qualifikation nachweisen.
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